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Die im Jahre 1989 gegründete Schweizerische
Goldwäschervereinigung (SGV) unterstützt das
naturverbundene Hobby Goldwaschen. Sie ist ein Verein im Sinne von
Art. 60ff des ZGB. Ihr Zweck ist der Zusammenschluss der Goldwäscher
der Schweiz und deren Interessenwahrung. Wie die Mitgliederzahl der
Goldwäschervereinigung zeigt, sind in der Schweiz ca. 400 aktive
Goldwäscherinnen und Goldwäscher tätig.
Die Schweizerische Goldwäschervereinigung hat vier Schwerpunkte in ihrere Tätigkeit:
Die SGV ist Mitglied der World Goldpanning Association (WGA), dem Weltverband der Goldwäscher, und vertritt die Schweiz in diesem Verband, der jährlich Weltmeisterschaften im Goldwaschen organisiert.
Eine Mitgliedschaft in der SGV ist jedermann zugänglich. Als Mitglied erhalten Sie die Goldwäscherzytig vierteljährlich. Sie werden Mitglied durch das Ausfüllen des nachfolgenden Antrags:
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Für andere Anfragen als Mitgliedschaft oder um uns Mitteilungen zu übermitteln benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Der Vorstand der SGV besteht aus folgenden 5 Mitgliedern:
Statuten der SGV, Ausgabe 2003
(pdf-Datei, 110 kb)
Statuten SGV 2003 als
"A5-Büchlein" (pdf-Datei, 198 kb) (zuerst nur ungerade Seiten
auf A4 drucken, Papier kehren, dann alle geraden Seiten, in der Mitte falzen)
Ehrenkodex, Ausgabe 2008 (pdf-Datei, 90 kb)
Ehrenkodex Ausgabe 2008 als "A5-Büchlein"
(pdf-Datei, 90 kb) (zuerst erst Seite drucken, Papier kehren, dann zweite Seite,
dann in der Mitte falzen)
Das offizielle
Logo der SGV wurde von Rolf Amrein (Fahnen Amrein) für die Standarte der
Schweizerischen Goldwäschervereinigung entworfen. Es ist urheberrechtlich
geschützt. Der SGV selbst verkauft keine Waren. Folgende attraktive
Vereinsartikel sind jedoch mit Erlaubnis der SGV hergestellt und können
bezogen werden bei:
Erhältlich bei Goldwasch-Tour&Shop,
CH-Willisau (LU):
Erhältlich bei Marlise Lüdi, CH-Lauperswil (BE):
Erhältlich im Helvetischen Goldmuseum, CH-Burgdorf (BE):
Traditionelle Goldwaschgebiete der Schweiz sind das Napfgebiet, die Flüsse Reuss, Aare und Rhein sowie die Gegend um Genf und die Rhône. An diesen Orten ist das Goldwaschen seit dem Mittelalter urkundlich nachgewiesen und wurde auch berufsmässig ausgeübt (siehe Goldvorkommen in der Schweiz: Ein Ueberblick). Die letzten "Golder", wie diese berufsmässigen Goldwäscher genannt wurden, gingen um die Jahrhundertwende in Sumiswald an der Grüene, in Wolhusen an der Kl. Emme und in Umiken an der Aare ihrem Handwerk nach. Während das Gold seit Jahrtausenden zwar seine Kaufkraft erhalten hat, rentierte der Beruf des Goldwäschers wegen sich verteuernden Lebenserhaltungskosten immer weniger.
Heute ist das Goldwaschen ein erholsames Hobby in freier Natur - eher geeignet für geduldige Idealisten als für Materialisten.
| Das Goldwaschen erlernt man am besten, indem man einem
erfahrenen Goldwäscher über die Schulter schaut. Es gibt zwar
Beschreibungen (z.B. in unserem Goldbuch), wir haben
einen Videofilm gedreht, der auf
Youtube oder als
Realplayer-Videostream anzusehen ist, doch es
geht nichts über eine praktische Demonstration. Eine praktische Demonstration erhalten sie bei einem Goldwaschkurs. Solche Kurse bieten an:
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Im Prinzip reicht eine Goldwaschpfanne und eine Schaufel. Goldwaschausrüstung (Kauf oder Miete) erhalten Sie ebenfalls bei den oben genannten Kursanbietern.
Auf unserer Web-Link-Seite können Sie sich auch über internationale Anbieter informieren.
Im einzigen Buch über die Goldsuche in der Schweiz:
Das Buch gibt in zwei Teilen eine umfassende Darstellung über die Goldsuche in der Schweiz:
Das Bergregal - die Befugnis, jemandem den Abbau von Mineralien und Erzen rechtsgültig zu bewilligen - liegt in der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden. Goldwaschen wird von den meisten Kantonen und Gemeinden toleriert, mit einigen kleineren Ausnahmen. Diese Toleranz verdanken wir zu einem grossen Teil dem positiven Image, das das Goldwaschen in der Schweiz hat. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung hat sich bereits 1993 offiziell vom Einsatz motorisierter Geräte distanziert und empfiehlt, manuell zu arbeiten (Schleuse, Pfanne, Schaufel). Dies wird den kleinen Goldvorkommen in der Schweiz, der Erholung in der (ruhigen) Natur und den andern Goldwäscher gerecht. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung ruft alle Goldwäscher/Innen zur Einhaltung ihres Ehrenkodex auf.
Die genannten Ausnahmen:
Achtung: Die SGV kann keine Garantie für die Eintragungen
in untenstehender Tabelle übernehmen, da die Kantone/Gemeinden uns normalerweise
Änderungen nicht melden. Die Tabelle muss also nicht zwingend aktuell und
vollständig sein.
| Ort | Regelung | Information |
| Kanton Tessin (ganzes Kantonsgebiet) | Goldwaschen ist gebührenpflichtig (Decreto legislativo
disciplinate la ricerca e la raccolta di rocce, minerali e fossili 15.3.
1995):
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Anfragen mit Passbild bitte unter Verwendung des Formulars
auf der Website des Museo cantonale di storia naturrale an:
Museo cantonale di storia naturale |
| Kanton Graubünden, Gemeinde Disentis | Goldwaschen ist nur vom 1. Mai bis 15. Oktober erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel, Schleuse bis 1,2m Länge) eingesetzt werden. Gewerbemässige Führungen sind bewilligungspflichtig. | Auskunft und Gesetzestext (vom Mai 2000) bei der Gemeindeverwaltung Disentis (admin@disentis.ch) |
| Kanton Graubünden, Gemeinde Medel/Lucmagn | Goldwaschen ist am Sonntag verboten. Ansonsten analog Disentis. | Auskunft und Gesetzestext (vom 15.12.2000) bei der Gemeindeverwaltung Medel/Lucmagn |
| Kanton Graubünden, Gemeinde Sumvitg | Goldwaschen ist nur vom 1. Mai bis 15. Oktober erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel, Schleuse bis 2m Länge) eingesetzt werden. Gewerbemässige Führungen sind bewilligungspflichtig. | Gesetzestext (vom 1. Januar 2001) (Reglament
davart cavar cristallas e lavar aur): http://www.sumvitg.ch/dienste/pdf/935_000.pdf |
| Kanton Graubünden, Gemeinde Obersaxen | Goldwaschen ist bewilligungspflichtig, nur von 1.5 bis 15.9. möglich und nur mit Handmethoden. Gewerbemässige Führungen besondere Bestimmungen. | Gesetzestext (vom 18. Juni 2004): http://www.gemeinde-obersaxen.ch/ (Rubrik Gemeinde/Verwaltung/Gesetze) |
| Kanton Genf (ganzes Kantonsgebiet) | Goldwaschen ist nur in Handarbeit, ohne Maschinen erlaubt.
Fur Gruppen ist eine Bewilligung notwendig.
Allondon: Partielles Verbot unterhalb der Strassenbrücke bei Russin, generelles Verbot im gesamten Fluss vom 1. Oktober bis zum 3. Samstag im Mai. |
Gruppen-Bewilligung anfordern bei:
Domaine nature et paysage (DNP), Rue des Battoirs 7, 1201 Genève |
| Kanton Neuenburg (ganzes Kantonsgebiet) | Seit dem 1. Januar 2008 gilt im Kanton Neuenburg ein Goldwasch-Verbot in allen Bächen und Flüssen des Kantonsgebiets. (Presseartikel) | Gesetzestext (Art. 6, S. 3) und Information (S. 2). |
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Last updated 20-Jan-2010