Schweizerische Goldwäschervereinigung

Ueber uns und das Goldwaschen

Häufig gestellte Fragen
Schweizerische Goldwäschervereinigung
Association Suisse des Chercheurs d'or
Assoziatione Svizzera dei Cercatori d'Oro
Swiss Goldprospectors' Association

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Die Schweizerische Goldwäschervereinigung (SGV)
Wer ist die SGV?
Was macht die SGV?
Wie werde ich Mitglied bei der SGV?
Wer ist im Vorstand der SGV?
Statuten der SGV
Ehrenkodex der SGV
Vereinsartikel
Goldwaschen als Hobby
Wo findet man Gold in der Schweiz?
Wie erlerne ich Goldwaschen? (Videofilm übers Goldwaschen)
Was brauche ich zum Goldwaschen und wo erhalte ich eine Goldwaschausrüstung?
Wo erfahre ich mehr über das Goldwaschen? Das Goldbuch.
Was sind Goldwasch-Meisterschaften?
Gibt es rechtliche Grundlagen oder Vorschriften zum Goldwaschen?

Die Schweizerische Goldwäschervereinigung

Wer ist die Schweizerische Goldwäschervereinigung (SGV)?

Der SGV-GoldwäscherDie im Jahre 1989 gegründete Schweizerische Goldwäschervereinigung (SGV) unterstützt das naturverbundene Hobby Goldwaschen. Sie ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB. Ihr Zweck ist der Zusammenschluss der Goldwäscher der Schweiz und deren Interessenwahrung. Wie die Mitgliederzahl der Goldwäschervereinigung zeigt, sind in der Schweiz ca. 400 aktive Goldwäscherinnen und Goldwäscher tätig.

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Was macht die Schweizerische Goldwäschervereinigung?

Die Schweizerische Goldwäschervereinigung hat vier Schwerpunkte in ihrere Tätigkeit:

Die SGV ist Mitglied der World Goldpanning Association (WGA), dem Weltverband der Goldwäscher, und vertritt die Schweiz in diesem Verband, der jährlich Weltmeisterschaften im Goldwaschen organisiert.

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Wie werde ich Mitglied bei der Schweizerischen Goldwäschervereinigung?

Eine Mitgliedschaft in der SGV ist jedermann zugänglich. Als Mitglied erhalten Sie die Goldwäscherzytig vierteljährlich. Sie werden Mitglied durch das Ausfüllen des nachfolgenden Antrags:

Ich möchte Mitglied in der Schweizerischen Goldwäschervereinigung werden:
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  Kontakt

Für andere Anfragen als Mitgliedschaft oder um uns Mitteilungen zu übermitteln benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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Wer ist im Vorstand der SGV?

Der Vorstand der SGV besteht aus folgenden 5 Mitgliedern:

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Statuten der SGV

Statuten der SGV, Ausgabe 2003 (pdf-Datei, 110 kb)
Statuten SGV 2003 als "A5-Büchlein" (pdf-Datei, 198 kb) (zuerst nur ungerade Seiten auf A4 drucken, Papier kehren, dann alle geraden Seiten, in der Mitte falzen)

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Ehrenkodex der SGV

Ehrenkodex, Ausgabe 2008 (pdf-Datei, 90 kb)
Ehrenkodex Ausgabe 2008 als "A5-Büchlein" (pdf-Datei, 90 kb) (zuerst erst Seite drucken, Papier kehren, dann zweite Seite, dann in der Mitte falzen)

Vereinsartikel

Logo Schweizerische GoldwäschervereinigungDas offizielle Logo der SGV wurde von Rolf Amrein (Fahnen Amrein) für die Standarte der Schweizerischen Goldwäschervereinigung entworfen. Es ist urheberrechtlich geschützt. Der SGV selbst verkauft keine Waren. Folgende attraktive Vereinsartikel sind jedoch mit Erlaubnis der SGV hergestellt und können bezogen werden bei:
Erhältlich bei Goldwasch-Tour&Shop, CH-Willisau (LU):

Vereinsartikel SGVErhältlich bei Marlise Lüdi, CH-Lauperswil (BE):

Erhältlich im Helvetischen Goldmuseum, CH-Burgdorf (BE):

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Goldwaschen als Hobby

Wo findet man Gold in der Schweiz?

Traditionelle Goldwaschgebiete der Schweiz sind das Napfgebiet, die Flüsse Reuss, Aare und Rhein sowie die Gegend um Genf und die Rhône. An diesen Orten ist das Goldwaschen seit dem Mittelalter urkundlich nachgewiesen und wurde auch berufsmässig ausgeübt (siehe Goldvorkommen in der Schweiz: Ein Ueberblick). Die letzten "Golder", wie diese berufsmässigen Goldwäscher genannt wurden, gingen um die Jahrhundertwende in Sumiswald an der Grüene, in Wolhusen an der Kl. Emme und in Umiken an der Aare ihrem Handwerk nach. Während das Gold seit Jahrtausenden zwar seine Kaufkraft erhalten hat, rentierte der Beruf des Goldwäschers wegen sich verteuernden Lebenserhaltungskosten immer weniger.

Heute ist das Goldwaschen ein erholsames Hobby in freier Natur - eher geeignet für geduldige Idealisten als für Materialisten.

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Wie erlerne ich Goldwaschen?

Das Goldwaschen erlernt man am besten, indem man einem erfahrenen Goldwäscher über die Schulter schaut. Es gibt zwar Beschreibungen (z.B. in unserem Goldbuch), wir haben einen Videofilm gedreht, der auf Youtube oder als Realplayer-Videostream anzusehen ist, doch es geht nichts über eine praktische Demonstration.

Eine praktische Demonstration erhalten sie bei einem Goldwaschkurs. Solche Kurse bieten an:
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Was brauche ich zum Goldwaschen und wo erhalte ich eine Goldwaschausrüstung?

Im Prinzip reicht eine Goldwaschpfanne und eine Schaufel. Goldwaschausrüstung (Kauf oder Miete) erhalten Sie ebenfalls bei den oben genannten Kursanbietern.

Auf unserer Web-Link-Seite können Sie sich auch über internationale Anbieter informieren.

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Wo erfahre ich mehr über das Goldwaschen in der Schweiz?

Pfander/Jans: Gold in der Schweiz

 

Im einzigen Buch über die Goldsuche in der Schweiz:

Peter Pfander, Victor Jans [Hsg.]
Gold in der Schweiz - Auf der Suche nach dem edlen Metall
Ott-Verlag, Thun, 4. Aufl. 2004 (ISBN 3-7225-6300-3)
188 Seiten mit 70 farbigen Abbildungen
Preis (Buchhandel): ca. Fr. 40.00

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Das Buch gibt in zwei Teilen eine umfassende Darstellung über die Goldsuche in der Schweiz:

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Was sind Goldwasch-Meisterschaften?

Goldwasch-Meisterschaften sind Happenings besonderer Art. Goldwäscher, oft ruhige Menschen und unterwegs fernab der Zivilisation an goldführenden Bächen, schätzen die Meisterschaften nicht nur der Wettkämpfe wegen sondern vorallem auch wegen der Pflege der Freundschaft und dem persönlichen Kontakt untereinander.
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Gibt es rechtliche Grundlagen oder Vorschriften zum Goldwaschen?

Das Bergregal - die Befugnis, jemandem den Abbau von Mineralien und Erzen rechtsgültig zu bewilligen - liegt in der Schweiz bei den Kantonen und den Gemeinden. Goldwaschen wird von den meisten Kantonen und Gemeinden toleriert, mit einigen kleineren Ausnahmen. Diese Toleranz verdanken wir zu einem grossen Teil dem positiven Image, das das Goldwaschen in der Schweiz hat. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung hat sich bereits 1993 offiziell vom Einsatz motorisierter Geräte distanziert und empfiehlt, manuell zu arbeiten (Schleuse, Pfanne, Schaufel). Dies wird den kleinen Goldvorkommen in der Schweiz, der Erholung in der (ruhigen) Natur und den andern Goldwäscher gerecht. Die Schweizerische Goldwäschervereinigung ruft alle Goldwäscher/Innen zur Einhaltung ihres Ehrenkodex auf.

Die genannten Ausnahmen:
Achtung: Die SGV kann keine Garantie für die Eintragungen in untenstehender Tabelle übernehmen, da die Kantone/Gemeinden uns normalerweise Änderungen nicht melden. Die Tabelle muss also nicht zwingend aktuell und vollständig sein.

Ort Regelung Information
Kanton Tessin (ganzes Kantonsgebiet) Goldwaschen ist gebührenpflichtig (Decreto legislativo disciplinate la ricerca e la raccolta di rocce, minerali e fossili 15.3. 1995):
  • Jahreskarte (Tessiner) Fr. 150.-
  • Jahreskarte (Ausserkantonale) Fr. 250.-
  • Tageskarte (Gruppen bis 10) Fr. 200.-
  • Tageskarte (Gruppen 11 bis 20) Fr. 350.-
Anfragen mit Passbild bitte unter Verwendung des Formulars auf der Website des Museo cantonale di storia naturrale an:

Museo cantonale di storia naturale
Via cantonale 4
6900 Lugano
Tel. 091/923 78 27

Kanton Graubünden, Gemeinde Disentis Goldwaschen ist nur vom 1. Mai bis 15. Oktober erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel, Schleuse bis 1,2m Länge) eingesetzt werden. Gewerbemässige Führungen sind bewilligungspflichtig. Auskunft und Gesetzestext (vom Mai 2000) bei der Gemeindeverwaltung Disentis (admin@disentis.ch)
Kanton Graubünden, Gemeinde Medel/Lucmagn Goldwaschen ist am Sonntag verboten. Ansonsten analog Disentis. Auskunft und Gesetzestext (vom 15.12.2000) bei der Gemeindeverwaltung Medel/Lucmagn
Kanton Graubünden, Gemeinde Sumvitg Goldwaschen ist nur vom 1. Mai bis 15. Oktober erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel, Schleuse bis 2m Länge) eingesetzt werden. Gewerbemässige Führungen sind bewilligungspflichtig. Gesetzestext (vom 1. Januar 2001) (Reglament davart cavar cristallas e lavar aur):
http://www.sumvitg.ch/dienste/pdf/935_000.pdf
Kanton Graubünden, Gemeinde Obersaxen Goldwaschen ist bewilligungspflichtig, nur von 1.5 bis 15.9. möglich und nur mit Handmethoden. Gewerbemässige Führungen besondere Bestimmungen. Gesetzestext (vom 18. Juni 2004): http://www.gemeinde-obersaxen.ch/ (Rubrik Gemeinde/Verwaltung/Gesetze)
Kanton Genf (ganzes Kantonsgebiet) Goldwaschen ist nur in Handarbeit, ohne Maschinen erlaubt. Fur Gruppen ist eine Bewilligung notwendig.

Allondon: Partielles Verbot unterhalb der Strassenbrücke bei Russin, generelles Verbot im gesamten Fluss vom 1. Oktober bis zum 3. Samstag im Mai.

Gruppen-Bewilligung anfordern bei:

Domaine nature et paysage (DNP), Rue des Battoirs 7, 1201 Genève

Kanton Neuenburg (ganzes Kantonsgebiet) Seit dem 1. Januar 2008 gilt im Kanton Neuenburg ein Goldwasch-Verbot in allen Bächen und Flüssen des Kantonsgebiets. (Presseartikel) Gesetzestext (Art. 6, S. 3) und Information (S. 2).

Die Goldsuche ausserhalb der Bäche, also nicht Goldwaschen sondern die Suche mit Werkzeugen im Fels ("Hard Rock Mining", "Lode occurrence") fällt unter die Regelungen für das Strahlen und die Mineraliensuche. Einige Schweizer Gemeinden oder Kantone verlangen dazu Patente oder haben sogar Verbote ausgesprochen. Die Details finden sich auf der Website der Schweizerischen Vereinigung der Strahler, Mineralien- und Fossiliensammler SVSMF, Rubrik Reglemente/Patente+Verbote.

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Last updated 20-Jan-2010