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                     Vorschriften zum Goldwaschen im Bündner Oberland

Disentis                        Goldwaschen ist nur vom 1. Mai bis 15. am Oktober erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel, Schleuse bis 1,2m Länge)
                                    angewendet werden. Gewerbemässige Führungen sind bewilligungspflichtig.

Medel / Lucmagn           Gleich wie Disentis aber an den Sonntagen verboten.

Sumvitg                        Gleich wie Disentis aber Schleusen bis 2m Länge.

Obersaxen                    Goldwaschen ist bewilligungspflichtig und nur von 1. Mai bis am 15. September erlaubt. Es dürfen nur Handmethoden (Pfanne, Schaufel,
                                    Schleuse bis 1,5m Länge) angewendet werden. Gewerbemässige Führungen besondere Bestimmungen.
                                    Karten sind im Gemeindehaus in Obersaxen-Meierhof erhältlich. Tageskarte Fr. 10.-, Wochenkarte Fr. 50.-, Saisonkarte Fr. 150.-.